Einsprache Rheinmetall zum Dritten (Triplik)

Einsprache Rheinmetall zum Dritten (Triplik)

Zur erneuten Stellungnahme (Duplik) von Rheinmetall erfolgte nun die, laut Gemeinde, letzte Stellungnahme (Triplik) der Frye Schwyzer.

Frye Schwyzer

  • Für die Sicherheit der Schwyzer und Schweizer
  • Für bewaffnete aber konsequente Neutralität
  • Gegen Krieg und Kriegstreiberei

Die IG Frye Schwyzer bleiben bei Ihren Forderungen und nehmen die Gemeinde in die Pflicht, für Prüfungen, welche nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, die entsprechenden Behörden beizuziehen und generell die Fragen zu Sicherheit, gesetzlichen Grundlagen und Verfassung seriös zu klären und Stellung zu nehmen. 

So werden beispielsweise in der veralteten Betriebsbewilligung von 1954, auf welcher der Schiessbetrieb basiert, lediglich folgende Waffen und Munition genannt:

Einsprache Rheinmetall zum Dritten (Triplik)

Eine Bewilligung für Laserwaffen und Drohnen ist nicht enthalten. Es ist höchste Zeit, die veraltete Betriebsbewilligung anzupassen.

Ausführungen zu den Sicherheitsbedenken

Rheinmetall stellte in Ihrer Duplik in Frage, dass der Bau von Produktionshallen für Kriegsmaterial einen Angriff auf den Ochsenboden und somit den Kanton Schwyz zur Folge haben könnte. Vergangene Kriege beweisen diese Tatsache. Trotzdem haben die Frye Schwyzer in ihrer Einsprache die möglichen Gefahren für die Bevölkerung noch einmal begründet.

Forderungen der IG Frye Schwyzer bleiben unverändert

  1. Übergeordnetes Gesetz muss von Behörden beachtet werden. Vor dem Ausbau der Tätigkeiten von Rheinmetall im Ochsenboden muss von den zuständigen Behörden überprüft werden, ob diese den übergeordneten Gesetzen entsprechen, insbesondere der Schweizer Neutralität und dem Kriegsmaterialgesetz. Besonders erwähnenswert ist der Export von Know-How an 20 ausländische Standorte.
  2. Die zuständige Behörde soll ebenfalls überprüfen, ob die Sicherheit der Schwyzer und Schweizer Bevölkerung gefährdet wird, zum Beispiel durch Angriffe oder Terrorakte durch Kriegsparteien, die mit Rheinmetall-Waffen angegriffen werden.
  3. Seriöse Überprüfung, ob die 70 Jahre alte Betriebsbewilligung noch volle Gültigkeit hat. Diese Bewilligung wurde ausdrücklich für die damalige Schweizer Firma Oerlikon Bührle ausgestellt und nicht für die deutsche Firma Rheinmetall.

Krieg ist kein Schicksal. Krieg ist eine Entscheidung. Es ist Zeit, eine andere zu treffen.

PS: Wenn Politiker sagen, dass das Kriegsmaterialgesetz Waffenexporte in Kriegsgebiete verbietet, stimmt das so nicht. Es hat einen guten Grund, wenn fast immer gesagt wird, dass es keine direkten Waffenexporte in Kriegsgebiete gibt oder dass Schweizer Rheinmetall-Töchtern nicht erlaubt ist, Waffen nach Kiew zu liefern. Doch sind indirekte Waffenexporte über den Konzern in Kriegsgebiete besser? 

Das Kriegsmaterialgesetz hat ein Schlupfloch, welches genutzt wird. 1995 wurde das Kriegsmaterialgesetz in der Schweiz geändert, um die Exportregelungen für Rüstungsgüter zu lockern. Eine der wichtigsten Änderungen betraf die Ausfuhr von Baugruppen und Einzelteilen. Wenn die Baugruppen und Einzelteile weniger als 50 Prozent der Herstellungskosten eines fertigen Rüstungsgut ausmachen, verlangt die Schweiz keine Nichtwiederausfuhrerklärung. Das heisst, bis 50% des Wertes einer Waffe darf aus der Schweiz in kriegführende Länder exportiert werden – mit entsprechenden Transferpreisen innerhalb von Konzernen lässt sich dieser Wert ohne weiteres steuern. Auch wenn die Bewilligung unter CHF 100’000.00 liegt, braucht es keine Nichtwiederausfuhrerklärung. Aber natürlich kommt kein Rüstungskonzern auf die Idee, mehrere Bewilligungen unter 100’000.00 einzuholen, um die Kontrolle zu umgehen.

Dieser Artikel ging als Medienmitteilung an alle Schweizer Medienhäuser.

EINSCHREIBEN
Gemeinde Unteriberg
Waagtalstrasse 27
8842 Unteriberg

Triplik/Stellungnahme zu Baugesuch 75-25-004
Neubau Produktionshalle RWM Ochsenboden


Sehr geehrte Damen und Herren

Vielen Dank für die Möglichkeit einer Stellungnahme (Triplik) zum Schreiben von Rheinmetall Air Defence AG. Wir waren sehr erfreut, dass Rheinmetall in der zweiten Antwort sachlicher auf einzelne Forderungen einging. In der ersten Stellungnahme versuchte Rheinmetall noch mit massiver Einschüchterungstaktik vorzugehen.

Interessanterweise wurde im Antwortschreiben von Rheinmetall Air Defence AG nicht darauf eingegangen, warum keine Anpassung der Schiessbewilligung nötig war, obwohl es erst seit ein paar Jahren einen Schiessbetrieb mit Hochleistungs-Laserwaffen gibt. Als Grund dafür wurde dargelegt, dass der Regierungsrat mit RRB Nr. 430/2024 erst vor kurzem festgestellt hat, dass die betreffende Betriebsbewilligung den rechtlichen Grundlagen nach wie vor Rechnung trage. Hat der Regierungsrat übersehen, dass die Bewilligung nicht für den Schiessbetrieb mit Laserwaffen und Drohnen gilt und für den Laserschiessbetrieb keine Bewilligung vorliegt?

Die Inhaberin dieser Betriebsbewilligung (für Schiessbetrieb ohne Laserschusswaffen) sei die RWM Schweiz AG. Die Baueingabe erfolgt durch Rheinmetall Air Defence AG. Damit stehe die Produktionshalle in keinem Zusammenhang mit der Schiessbewilligung. Allerdings gehören beide Gesellschaften derselben Muttergesellschaft an. Dadurch besteht sehr wohl ein Zusammenhang zwischen den einzelnen Gesellschaften resp. der Schiessbewilligung und dem geplanten Neubau auf dem Grundstück der RWM Schweiz AG. 

Wir stellen uns weiterhin auf unseren Standpunkt, dass die Einsprachelegitimation ausdrücklich gegeben ist, weil jede Person in Schwyz und in der Schweiz von den Vorgängen im Ochsenboden betroffen ist.

Die Gründe, warum ein schutzwürdiges Interesse vorhanden ist, haben wir bereits bei der Einsprache sowie der Duplik erörtert. Rheinmetall verdreht nun unsere Aussagen indem Rheinmetall in der Duplik vom 30.04.2025 schreibt: «Sinngemäss wird ausgeführt, die Erstellung der Produktionshalle hätte einen ”Angriff auf den Ochsenboden” bzw. eine ”Eskalation des Krieges” zur Folge. Den Ausführungen der Einsprecher kann jedoch nicht entnommen werden, welche Vorgänge im Ochsenboden sie meinen. Es wird auch nicht näher begründet, weshalb die Erstellung der verfahrensgegenstandlichen Produktionshalle einen Angriff auf den Ochsenboden oder die Eskalation eines Krieges zur Folge haben könnte.»

Da Rheinmetall scheinbar nicht klar ist, welche Vorgänge im Ochsenboden gemeint sind, führen wir die Gründe gerne genauer aus:

  1. Wir haben folgendes geschrieben: «Leider ist im Falle einer Eskalation des Krieges ein Angriff, auch aufgrund entsprechender Tätigkeiten des Rheinmetall-Konzerns im Ausland, nicht auszuschliessen.» Damit ist gemeint, dass der Ausbau der Produktion im Ochsenboden das Risiko eines Angriffs auf den Ochsenboden erhöht. Wir kommen aus folgenden Überlegungen zu dieser Aussage:


    a) Rheinmetall ist ein bedeutender Lieferant von militärischer Ausrüstung für die Ukraine, darunter Panzer, Artillerie und Munition. Das Unternehmen hat in der Ukraine mehrere Produktionsstätten errichtet oder geplant, darunter Werke für die Herstellung von Munition, Schiesspulver und sogar Kampfpanzer. Diese Aktivitäten haben zu wiederholten Drohungen seitens russischer Vertreter geführt. So erklärte der Kreml Sprecher Dmitri Peskow, dass eine neu eröffnete Rheinmetall-Fabrik in der Ukraine ein „legitimes Ziel“ für russische Angriffe sei. Auch Dmitri Medwedew, stellvertretender Vorsitzender des russischen Sicherheitsrates, drohte mit einem „festlichen russischen Feuerwerk“ in einer Rheinmetall-Fabrik.

    b) Im Ochsenboden werden Waffen, Munition und militärische Systeme entwickelt, getestet und produziert. Der Standort ist von strategischer Bedeutung, da Rheinmetall als einer der Hauptlieferanten für die ukrainische Armee fungiert und dort unter anderem Munition und Waffensysteme für den Einsatz in Konfliktgebieten entwickelt werden.
    Angesichts der strategischen Bedeutung des Ochsenbodens und der wiederholten Drohungen gegen westliche Rüstungsunternehmen ist es plausibel, dass der Standort im Falle einer Eskalation des Ukraine-Kriegs ein potenzielles Ziel für Angriffe darstellen könnte. Durch den Neubau einer Produktionshalle soll nun die Produktion ausgebaut werden. Dadurch wird der Ochsenboden strategisch wichtiger, was auch das Sicherheitsrisiko erhöht.

  2. Rheinmetall liefert ihre Waffen, ihr Know-How und/oder Teile ihrer – auch in der Schweiz produzierten – Waffensysteme indirekt an verschiedene Kriegsparteien (z.B. Ukraine, Türkei, Saudi-Arabien). Eines der ersten Ziele von Kriegsparteien sind die gegnerischen Waffenproduzenten inkl. ihrer Betriebsstätten. Wenn beispielsweise der Ukraine-Konflikt in Richtung Westen eskaliert – was momentan leider nicht ausgeschlossen werden kann – besteht eine reale Gefahr für Unteriberg und den Kanton Schwyz, dass der Ochsenboden Ziel eines Angriffs wird. Im vorliegenden Fall wird die Anlage zu einem potenziellen Kriegsziel internationaler Kriegsparteien. Die Sicherheit der Schwyzer Bevölkerung muss vor finanziellen Interessen stehen.

Da Rheinmetall offensichtlich die Begründungen fehlen, warum wir der Meinung sind, dass der Konzern nicht ethisch handelt, führen wir diese nun etwas detaillierter aus (Aufzählung nicht abschliessend):

  1. Seit Beginn der israelischen Militäroffensive im Oktober 2023 wurden mehr als 1,9 Millionen der insgesamt 2,3 Millionen Einwohner Gazas vertrieben – das entspricht über 90 % der Bevölkerung. Human Rights Watch bezeichnet diese Zwangsumsiedlungen als „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Rheinmetall liefert weiterhin Rüstungsgüter nach Israel, sowohl direkt als auch im Rahmen von Kooperationen. Wir finden die Lieferung von Rüstungsgütern nach Israel, gegen dessen Staatschef Netanjahu ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorliegt, moralisch tief verwerflich. Die finanziellen Interessen stehen über Menschenleben. Täglich wird in Gaza die Zivilbevölkerung systematisch reduziert.  
  2. Im Jahr 2014 akzeptierte Rheinmetall einen Bussgeldbescheid in Höhe von 37,07 Millionen Euro wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit Rüstungsgeschäften mit Griechenland. Der damalige und heutige Vorstandsvorsitzende Armin Papperger erklärte damals: „Bei Rheinmetall sind Fehler gemacht worden, dafür stehen wir gerade. Herumlavieren hätte uns gar nichts gebracht.“
  3. Rheinmetall nimmt durch Spenden und Mitgliedschaften in politischen Netzwerken wie der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) aktiv Einfluss auf die politische Landschaft in Deutschland. Diese Mitgliedschaft ermöglicht es Rheinmetall, direkten Zugang zu politischen Entscheidungsträgern zu erhalten und Einfluss auf sicherheitspolitische Diskussionen zu nehmen. Wir sind der Überzeugung, dass es in diesen Gesprächen eher darum geht, aufzurüsten statt sich für Friedensgespräche einzusetzen. Schlussendlich werden die Schweizer (Teil)Waffensysteme nach Europa verkauft und von da auch in Kriegsgebiete exportiert. Hauptsache die Zahlen stimmen. Und das tun sie, scheinbar auch in Unteriberg.

Dies sind drei Beispiele unethischen Handels des Rheinmetall-Konzerns. Wir wollen nicht, dass diese Praktiken im Kanton Schwyz geduldet oder unterstützt werden. Oder werden finanzielle Interessen höher gewichtet als ethische Fragen und die Schweizer Neutralität? 

Aus diesen Gründen bleiben wir bei unseren Forderungen:

  1. Übergeordnetes Gesetz muss von Behörden beachtet werden. Vor dem Ausbau der Tätigkeiten von Rheinmetall im Ochsenboden muss von den zuständigen Behörden überprüft werden, ob diese den übergeordneten Gesetzen entsprechen, insbesondere der Schweizer Neutralität und dem Kriegsmaterialgesetz. Besonders erwähnenswert ist der Export von Know-How an 20 ausländische Standorte.
  2. Die zuständige Behörde soll ebenfalls überprüfen, ob die Sicherheit der Schwyzer und Schweizer Bevölkerung dadurch gefährdet wird, zum Beispiel durch Angriffe oder Terrorakte durch Kriegsparteien, die mit Rheinmetall-Waffen angegriffen werden.
  3. Weiter fordern wir, dass seriös überprüft wird, ob die 70 Jahre alte Betriebsbewilligung noch volle Gültigkeit hat. Diese Bewilligung wurde ausdrücklich für die damalige Schweizer Firma Oerlikon Bührle ausgestellt und nicht für die deutsche Firma Rheinmetall.

Wir gehen davon aus, dass die Gemeinde für diese Prüfungen, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, die entsprechenden Behörden beizieht. Ähnlich wie dies zum Beispiel für behindertengerechtes Bauen passiert, müssen die zuständigen Behörden die offenen Fragen unserer Forderungen klären – besonders zur Sicherheit der Bevölkerung, Neutralität, Gültigkeit des 70 Jahre alten Regierungsratsentscheides usw

Interessengemeinschaft Frye Schwyzer

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