Medienberichte: Einsprache Rheinmetall abgelehnt

Unsere Anmerkung:

Herr Auf der Maur schreibt, dass 5 bis 8 «neue» Arbeitsplätze geschaffen werden. Rheinmetall gibt jedoch bekannt «… wobei es sich zum grossen Teil um nicht dauerhafte Arbeitsplätze handelt, da sich die Aktivitäten nicht nur auf die Halle beschränken

  1. Von Medien wird oft eine Legitimation vorgegaukelt.
  2. Folgende Frage darf gestellt werden: Wie viele unschuldige Menschen dürfen maximal pro geschaffenem Arbeitsplatz getötet werden? Keiner, einer oder hundert?

Zum Artikel im Bote der Urschweiz vom 30. Juli 2025 (Bezahlschranke)

Unteriberg bewilligt Produktionshalle von Rheinmetall – Einsprache der Interessengemeinschaft abgelehnt

Freie Bahn für Rheinmetall im Kanton Schwyz? Die Einsprache der IG Frye Schwyzer gegen den Bau einer Produktionshalle des deutschen Waffenherstellers zeigte keine Wirkung und wurde abgelehnt. Die IG will dennoch weiterhin über die Risiken des Vorhabens aufklären und fordert nach wie vor eine Neubewertung des Projekts im Interesse und zum Schutz der Bevölkerung.

Der Gemeinderat von Unteriberg hat an seiner Sitzung vom 1. Juli entschieden, die Einsprache der Interessengemeinschaft Frye Schwyzer gegen den Bau einer neuen Produktionshalle des Rüstungsunternehmens Rheinmetall nicht zu behandeln. Die baurechtliche Bewilligung für das umstrittene Projekt wurde somit erteilt – trotz heftiger Kritik und Bedenken seitens der IG.

Die Interessengemeinschaft hatte argumentiert, dass die Erweiterung der Produktion ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die lokale Bevölkerung darstelle. In ihrer ausführlichen Triplik vom 20. Mai legte sie dar, dass bei einer kriegerischen Eskalation militärische Produktionsstätten als erste Ziele angegriffen würden. Dies hätte direkte Auswirkungen auf die Menschen in der Region, was eine nähere Begründung ihrer Betroffenheit darstellt. Das kantonale Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz hingegen begründete die Ablehnung der Einsprache mit fehlender räumlicher Nähe und mangelnder Begründung der Betroffenheit – eine Darstellung, die von der IG als falsch zurückgewiesen wird.

Enttäuschende Reaktion des Regierungsrats

Nach dem ablehnenden Bescheid suchte die Interessengemeinschaft das Gespräch mit Gemeindepräsident Ruedi Keller und wandte sich anschließend direkt an Regierungsrat Xaver Schuler. Trotz eines persönlichen Telefonats und einem E-Mail-Austausch zeigte sich die IG enttäuscht über die Reaktion des Regierungsrats: Weder wurde eine spezifische Gefahrenbeurteilung für die Bevölkerung vorgenommen noch erfolgte eine ernsthafte Überprüfung der seit 70 Jahren bestehenden Schiessbewilligung für das Gelände.

Die Antwort des Regierungsrats wird von der IG als oberflächlich und unspezifisch kritisiert – ähnlich wie bereits zuvorige Antworten auf Interpellationen im Kantonsrat. Da sich Regierungsrat Schuler klar ablehnend geäußert habe, sieht die Interessengemeinschaft keine Erfolgsaussichten mehr für einen Weiterzug mittels regierungsrätlicher Beschwerde.

Seit über 70 Jahren keine Überprüfung der Baubewilligung

Kritisch hinterfragt wird zudem, dass in den Baubewilligungen zwar akribische Sicherheitsvorschriften festgelegt werden – etwa Lüftungsöffnungen dürfen nur maximal zehn Zentimeter über dem Boden liegen und müssen mit Drahtgittern gesichert sein – jedoch weder Neutralität noch Sicherheit der Bevölkerung in den Entscheidungsprozessen ausreichend berücksichtigt werden.

Die Interessengemeinschaft Frye Schwyzer appelliert eindringlich: Krieg sei keine unabwendbare Folge, sondern eine Entscheidung – es sei an der Zeit, eine andere zu treffen. Mit ihrem Engagement will sie weiterhin auf mögliche Risiken hinweisen und fordert eine umfassende Neubewertung des Projekts im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.

Die aktuelle Baubewilligung gilt für zwei Jahre; die Schiessbewilligung besteht bereits seit sieben Jahrzehnten ohne Überprüfung. Die Debatte um Sicherheit und Verantwortung bleibt damit offen – ein Thema, das weit über Unteriberg hinaus Bedeutung hat.

Hier folgt eine Zusammenfassung und Einschätzung der vorliegenden Diskussion zwischen der IG (Interessengemeinschaft) und dem Regierungsrat (RR) bezüglich des Ausbaus der Rheinmetall-Tätigkeiten im Ochsenboden:

1. Beachtung übergeordneter Gesetze
– IG fordert, dass die zuständigen Behörden vor dem Ausbau prüfen, ob Rheinmetall mit den übergeordneten Gesetzen, insbesondere der Schweizer Neutralität und dem Kriegsmaterialgesetz, konform ist.
– RR antwortet, dass die Wahrung der Neutralität Sache des Bundes ist und keine Hinweise vorliegen, dass Rheinmetall gegen eidgenössisches Recht verstößt. Gemeinde und Kanton befassen sich nur mit baurechtlichen Fragen.

2. Mitschuld bei möglichen Konflikten
– IG weist darauf hin, dass bei einem «Tätsch» (Konflikt) im Ochsenboden alle Beteiligten eine Mitschuld tragen – besonders jene mit Amtseid zur Wahrung von Verfassung und Gesetzen.

3. Sicherheitsbedenken bezüglich Bevölkerungsschutz
– IG fordert eine Überprüfung, ob die Sicherheit der Schwyzer und Schweizer Bevölkerung durch mögliche Angriffe oder Terrorakte aufgrund von Rheinmetall-Waffen gefährdet wird.
– RR betont die Zusammenarbeit zwischen kantonalen und Bundesbehörden zur Gewährleistung der Sicherheit gegen Kriminalität, Spionage und Terrorismus – ohne jedoch konkret auf die Bedrohung durch Rheinmetall einzugehen.

4. Gültigkeit der 70 Jahre alten Betriebsbewilligung
– IG verlangt eine seriöse Überprüfung, ob die alte Bewilligung für Oerlikon Bührle auch für Rheinmetall gilt.
– RR erklärt, Rheinmetall sei Rechtsnachfolger von Oerlikon Bührle und somit Inhaber aller Rechte/Pflichten; das Prinzip «Abschuss und Ziel» aus den 1950er-Jahren gelte weiterhin für Tests.

5. Kritik an Auslegung durch IG
– IG kritisiert diese Auslegung als «fantasievoll» und fragt rhetorisch, ob Bürger bei ähnlicher Interpretation von Gesetzen ebenso behandelt würden.

6. Grundhaltung der IG Frye Schwyzer
– Für Sicherheit in Schwyz/Schweiz
– Für bewaffnete aber konsequente Neutralität
– Gegen Krieg und Kriegstreiberei

7. Kontakt zur IG Frye Schwyzer: Josef Ender (info@josefender.ch)