E-ID: Swisscom Spende war unzulässig

Am 21. April wurden die E-ID Abstimmungsbeschwerden am Bundesgericht in Lausanne behandelt. Vertreter der E-ID-Nein Kampagne und Beschwerdeführer waren vor Ort und markierten mit ihrer Präsenz, dass die Bürgerrechtsbewegung den Behörden auf die Finger schaut.

Resultat:

Mehrere Richter bestätigten, dass die Unterstützung von Swisscom ans Pro-E-ID Komitee unzulässig war. Ein Richter sagte gar, dass der Bund dies nach Bekanntwerden sofort hätte korrigieren müssen und das Geld zurückfordern. Das ist bis heute nicht passiert.

Mit einem knappen 3:2-Entscheid tritt das Bundesgericht jedoch nicht auf die Beschwerden ein, weil angeblich die Beschwerdefrist von NUR 3 Tagen nicht eingehalten wurde.

Kommentar von RA MLaw Artur Terekhov

Die heutige öffentliche Beratung zu den E-ID-Stimmrechtsbeschwerden vor Bundesgericht in Lausanne präsentierte sich reichlich absurd: Mit einem knappen 3:2-Entscheid tritt das Bundesgericht nicht auf die Beschwerden ein aufgrund angeblich fehlender Fristwahrung in Bezug auf die Frage der Zulässigkeit der Spende des staatlich mehrheitsbeherrschten Telekommunikationsunternehmens Swisscom. Die Voten der Richtermehrheit waren aus Sicht eines Anwalts, der den gesunden Menschenverstand nicht bei Erhalt eines Diploms an die Garderobe gehängt hat, nur schwer verdaulich. So wurde nämlich fingiert, der durchschnittliche Stimmbürger – der nota bene weder ein Studium abgeschlossen hat noch sich aktiv politisch engagiert, sondern primär 4x im Jahr die Stimmunterlagen ausfüllt – müsse das EFK-Politikfinanzierungsregister kennen und hinreichend regelmässig bzw. jedenfalls spätestens 30 Tage vor einem Abstimmungssonntag konsultieren. Diverse meiner AnwaltskollegInnen, die nicht im öffentlichen Recht praktizieren, haben bis vor Kurzem ebensowenig gewusst, dass jenes Register überhaupt existiert – und selbst einer der beiden Minderheitsbundesrichter gestand, auch für ihn sei es nicht trivial, die fragliche Zuwendung online innert nützlicher Frist aufzufinden. Wenn sich eine knappe Richtermehrheit also naheliegenderweise vor den heiklen Fragen drückt, kann ich diesem Urteil de facto nur wenig abgewinnen und Nau zitiert mich als Rechtsvertreter eines der beiden nationalen Referendumskomitees absolut richtig: Beschwerdeführer spricht nach E-ID-Entscheid von peinlichem Urteil | Nau.ch Ergänzend im Übrigen ein französisches Kurzstatement meinerseits im Quotidien Jurassien: Le Quotidien Jurassien – Actualités du Jura, Nationales et Internationales
 
Wenn ich dennoch etwas Positives an diesem Tag hervorheben kann, so ist es – neben dem herrlichen Wetter und der unterstützenden Begleitung mehrerer geschätzter AnwaltskollegInnen – der Umstand, dass sich die Parteizugehörigkeit der Bundesrichter der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung kaum auf das Urteil ausgewirkt hat. Dass neben dem Abteilungspräsidenten Stephan Haag (GLP) ausgerechnet Lorenz Kneubühler (SP) sehr scharfe Kritik an der Swisscom äussern würde, war für mich de facto kontraintuitiv. Ferner wurde ebenso anerkannt, dass die Spenden der Ringier und TX Group verspätet im EFK-Register publiziert wurden, was zumindest in strafrechtlicher Hinsicht (vgl. bereits letzten Februar: Jetzt läuft auch noch eine Strafanzeige: Muss die E-ID-Abstimmung wiederholt werden?) im diesbezüglichen Parallelverfahren positive Auswirkungen haben dürfte. Es gilt also am Ball zu bleiben – schöne Frühlingswoche!
 
Freiheitliche Grüsse
 
RA MLaw Artur Terekhov