Schlichtungsverhandlung: Kanton gibt keinen Millimeter nach

Kanton Schwyz verweigert Transparenz
Medienmitteilung
25. August 2026
An der Schlichtungsverhandlung vom 24. August 2026 vor der Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten der Kantone Schwyz, Ob- und Nidwalden gaben die Vertreter des Kantons um keinen Millimeter nach. Sowohl die Risikoanalyse, die Machbarkeitsstudie, wie auch der geschwärzte Teil des Regierungsratsbeschlusses soll weiterhin vor der Bevölkerung zurückgehalten werden.
Rückblick
Am 2. April informierte der Schwyzer Regierungsrat, dass er Informatikdienste wie E-Mail und Telefonie in die US-Cloud Microsoft 365 auslagert. Die Frye Schwyzer kritisierten den Entscheid sofort:
- Verlust der digitalen Souveränität des Kantons
- die mögliche Unterstellung besonders schützenswerter Personendaten unter US-Recht
- den möglichen Zugriff ausländischer Behörden auf diese Daten
- massiven Abfluss von Schwyzer Steuergeldern an US-Konzern
Transparenz ist nicht nur ein demokratisches Grundrecht, sie ist Pflicht gegenüber der Steuern zahlenden Bevölkerung.
«Geheime Kantonsdaten an Microsoft: Nein!
Besonders schützenswerte Personendaten: Ja!»
An der Schlichtungsverhandlung vom 24. August haben die Frye Schwyzer die Offenlegung jener Unterlagen verlangt, mit denen der Regierungsrat den Umstieg der Verwaltung auf Microsoft 365 begründet.
Wer eine Steuererklärung einreicht, ein Sozialhilfegesuch stellt, ein KESB-Verfahren durchläuft oder eine Baubewilligung braucht, hat keine Wahl: Seine Daten muss man dem Staat geben. Der Regierungsrat hat entschieden, dass diese Daten in der Cloud gespeichert werden, auf die fremde Behörden zugreifen können. Gefragt hat er niemanden. Die Unterlagen, mit denen er das begründet, will er nicht zeigen.
Besonders auffällig im Beschluss: Als geheim klassifizierte Informationen des Kantons kommen nicht in die Microsoft-Cloud. Der Regierungsrat traut der Plattform seine eigenen Geheimnisse also nicht an. Das Sozialhilfedossier, die Krankengeschichte und das Kindesschutzverfahren der Schwyzer Bevölkerung aber schon.
«Kein Fall bekannt» — der Anbieter selbst sagt etwas anderes
Der Regierungsrat nennt das Risiko theoretisch, weil kein Fall bekannt sei. Microsoft hat im Juni 2025 vor der Untersuchungskommission des französischen Senats unter Eid eingeräumt, eine Herausgabe an US-Behörden sei möglich. Auf die Frage, ob er das ausschliessen könne, antwortete der Direktor für Rechtsfragen von Microsoft France: «Non, je ne peux pas le garantir.»
Wie schnell aus Abhängigkeit Ernst wird, zeigen die Niederlande: Im Mai 2026 übermittelte Microsoft interne Dokumente mit unzensierten Namen von Mitarbeitenden niederländischer Aufsichtsbehörden an einen Ausschuss des US-Repräsentantenhauses. Betroffen waren Personen, die europäisches Recht durchsetzen. Grundlage war nicht einmal der CLOUD Act, sondern eine Vorladung des Ausschusses. Das macht die Sache nicht besser, sondern schlimmer: Der Arm der US-Behörden reicht weiter als das Gesetz, auf das sich der Kanton beschränkt.
«Nahezu alternativlos» — Schweizer Armee sieht das anders
Der Beschluss bezeichnet Microsoft 365 als nahezu alternativlos. Aber im Juli 2026 gab das Kommando Cyber der Schweizer Armee bekannt, seine Arbeitsplätze bis Oktober 2026 auf die quelloffene Lösung openDesk umzustellen; begründet ausdrücklich mit dem CLOUD Act und der Abhängigkeit des Herstellers. Wenn es für die Cyber-Spezialisten der Armee eine souveräne Alternative gibt, gibt es sie für die Kantonsverwaltung Schwyz auch. Man muss sie nur prüfen wollen.
Zitieren ja, zeigen nein
Am aufschlussreichsten ist die Begründung der Geheimhaltung selbst. Das Finanzdepartement teilte schriftlich mit, der Regierungsratsbeschluss gebe «die wesentlichen Elemente» der rechtlichen Machbarkeitsstudie und des Risikoanalyse wieder, verweigert aber im gleichen Schreiben die Einsicht in diese Dokumente. Der Kanton zitiert also daraus, was ihm passt, und behält zurück, was überprüfbar wäre. So funktioniert das Öffentlichkeitsprinzip nicht. § 45 Abs. 3 der Kantonsverfassung verpflichtet den Kanton darauf, § 5 des Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetzes gibt jeder Person den Anspruch.
Weiteres Vorgehen und Forderungen der Frye Schwyzer
Es wurde am Ende weder Einigung noch eine Schlichtung erreicht. Die beauftragte Person für Öffentlichkeit wird nach eigenen Angaben innerhalb 2 bis 4 Wochen gemäss § 34 Abs. 3 ÖDSG eine schriftliche Empfehlung abgeben. Darauf haben die Kantonsvertreter in Aussicht gestellt, dass der Kanton etwa innerhalb eines Monats eine anfechtbare Verfügung ausstelle.
Die Frye Schwyzer behalten sich vor, die Veröffentlichung der Dokumente vor dem Verwaltungsgericht einzuklagen und fordern nach wie vor:
- Offenlegung von Regierungsratsbeschluss, Machbarkeitsstudie und Risikoanalyse — finanziert von den Steuerzahlern. Abdeckungen nur dort, wo sie einzeln begründet werden. Wer der Bevölkerung ihre sensibelsten Daten abverlangt, schuldet ihr eine überprüfbare Begründung. Nicht eine Zusammenfassung, die nicht überprüfbar ist.
- Sistierung des Microsoft-365-Entscheids bis zur vollständigen Transparenz und Überprüfung des Entscheids auf dem Kenntnisstand von heute, nicht auf jenem von vorgestern.
- Souveräne IT im Kanton Schwyz. Daten der Schwyzer Bevölkerung gehören unter Schweizer Recht auf Schweizer Boden.
