Medienmitteilung: Offener Brief an Bezirksrat Schwyz

Forderung nach Transparenz rund um das Verfahren des Grundstückserwerbs

Lauerz, 28. April 2026 – Cyrill Villiger aus Lauerz richtet, im Namen der fryen Schwyzer einen offenen Brief an den Bezirksrat von Schwyz und fordert eine transparente Klärung der offenen Fragen zur Behandlung des Traktandums 5 der letzten Bezirksversammlung vom 21. April 2026. Dabei geht es um den Erwerb des Grundstücks Nr. 1601 in Ingenbohl zum Zweck des Realersatzes für Wasserbauprojekte.

Die fryen Schwyzer kritisieren, dass über einen Rückweisungsantrag zur Überarbeitung des Kaufpreises gemäss Bäuerlichem Bodenrecht nicht abgestimmt werden konnte. Die Verweigerung der Abstimmung wurde mit einem „versteckten Ablehnungsantrag“ begründet, was bei uns und weiteren Anwesenden Fragen zur Transparenz und zum demokratischen Vorgehen aufwirft.

Der offene Brief fordert den Bezirksrat auf, schriftlich zu erläutern, auf welcher rechtlichen und verfahrensmässigen Grundlage die Abstimmung verweigert wurde, wie der Begriff „versteckter Ablehnungsantrag“ definiert wird und welche Maßnahmen vorgesehen sind, um eine Aushebelung des Bäuerlichen Bodenrechts zu verhindern.

Angesichts der bevorstehenden Urnenabstimmung am 14. Juni bittet Villiger um eine Rückmeldung bis spätestens 15. Mai 2026.

Medienmitteilung: Offener Brief an Bezirksrat Schwyz

Offener Brief, per Mail an Bezirksräte Bezirk Schwyz

Lauerz, 28.04.2026

Sehr geehrter Herr Bezirksamman Walter Tresch
Sehr geehrte Damen und Herren Bezirksräte

An der letzten Bezirksversammlung vom 21. April war ich auch anwesend, über das Traktandum 5 (Erwerb des Grundstücks Nr. 1601 Ingenbohl zum Zweck des Realersatzes für Wasserbauprojekte) wurde ausgiebig diskutiert.

Leider konnte über den Rückweisungsantrag (Überarbeitung des Kaufpreises gemäss Bäuerlichem Bodenrecht) nicht abgestimmt werden.

Die rechtlichen Einwände, dargelegt von Herrn Hermann Fischlin, die gegen den im Geschäft abgemachten Preis von 27 Fr./m² sprachen, sind offensichtlich und werden an dieser Stelle nicht wiederholt.

Auf meine persönliche Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Verweigerung der Abstimmung damit begründet wird, es handle sich um einen „versteckten Ablehnungsantrag“. Diese Begründung wirft bei mir und anderen Anwesenden Fragen zur Transparenz und zum demokratischen Verfahren auf.

Es entstand zudem der Eindruck, dass intern bereits vorgängig abgesprochen wurde, keine Abstimmung zum Traktandum 5 (Erwerb des Grundstücks Nr. 1601 Ingenbohl zum Zweck des Realersatzes für Wasserbauprojekte) zuzulassen.

Ihnen ist hoffentlich bewusst, dass der Bezirksrat mit solchem Vorgehen der Glaubwürdigkeit und dem Vertrauen schadet. Es muss nicht verwundern, wenn solche Versammlungen als Demokratiesimulation wahrgenommen werden.

Ich bitte Sie daher um eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Punkten:

  1. Auf welcher rechtlichen und verfahrensmässigen Grundlage wurde die Abstimmung verweigert?
  2. Wie definiert der Bezirksrat den Begriff „versteckter Ablehnungsantrag“ in diesem Zusammenhang?
  3. Welche Möglichkeiten sehen Sie vor, dass die befürchtete Aushebelung des BBR nicht stattfindet?

Ich danke Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Zeit und Ihre Bemühungen und freue mich auf eine konstruktive Klärung.

Angesichts der Urnenabstimmung vom 14. Juni erwarte ich Ihre Rückmeldung bis spätestens 15. Mai.

Mit freundlichen Grüssen