Einsprache Rheinmetall abgelehnt

Frye Schwyzer haben sich dafür eingesetzt, dass die Schwyzer Regierung endlich Red und Antwort stehen soll: Die uralte Bewilligung der Schweizer Firma Oerlikon Bührle, die an den Deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall überging, grundsätzlich überprüft wird, ob die Produktion von Rheinmetall im Ochsenboden die Schwyzer Bevölkerung gefährdet sowie, ob die Schweizer Neutralität tangiert ist.
Ernüchternde Erkenntnis: Lieber kümmern sich die Behörden um den zentimetergenauen Abstand von Lüftungsschächten, als um die Schweizer Neutralität oder die Sicherheit der Bevölkerung.
Folgende Medienmitteilung wurde am 28.7.2025 verschickt
Einsprache Produktionshalle Rheinmetall abgelehnt
Der Gemeinderat Unteriberg hat an seiner Sitzung vom 1. Juli beschlossen, mangels Legitimation nicht auf die Einsprache der Interessengemeinschaft Frye Schwyzer einzutreten. Die baurechtliche Bewilligung für die Produktionshalle wurde erteilt.
Begründung der Ablehnung entspricht nicht den Tatsachen
Das kantonale Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz begründet die Ablehnung der Einsprache mit fehlender räumlichen Nähe der Einsprecher. Fälschlicherweise behauptet das Amt, die Betroffenheit der Einsprecher sei nicht näher begründet. Die IG hat dies jedoch in der Triplik vom 20.5.25 detailliert ausgeführt, dass bei kriegerischer Eskalation zuerst Produktionsstätten des Gegners angegriffen und zerstört werden. Dies hätte sehr wohl Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung. Der Ausbau der Produktion stellt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar
Ungenügende Antwort des Regierungsrats
Die Interessengemeinschaft traf sich nach dem ablehnenden Bescheid mit dem Gemeindepräsidenten Ruedi Keller zu einem Gespräch, an welchem vereinbart wurde, die Forderung ein weiteres mal direkt an den zuständigen Regierungsrat zu leiten. Regierungsrat Xaver Schuler nahm sich die Zeit für ein Telefongespräch sowie die Beantwortung der Forderungen der Interessengemeinschaft. Die IG schätzt den unkomplizierten Kontakt zu den Behördenvertreter. Leider wurde jedoch vom Regierungsrat kaum auf die Forderungen eingegangen, eine spezifische Gefahrenbeurteilung für die Bevölkerung sowie eine seriöse Überprüfung der 70 Jahre alten Bewilligung bleibt weiterhin aus. (E-Mail Dialog auf Seite2)
Kein Weiterzug der Interessengemeinschaft
Die IG stellt fest, dass leider keine der Forderungen seriös überprüft oder beantwortet wurde. Die Antwort des Regierungsrats ist, wie schon die Beantwortung der Interpellationen aus dem Kantonsrat: oberflächlich und unspezifisch. Erneut erfolgte keine seriöse Überprüfung. Die IG bedauert diese Tatsache und bleibt bei ihren Forderungen. Da sich der Regierungsrat schon direkt ablehnend geäussert hat, sieht die IG keine Erfolgsaussichten beim Weiterzug mit regierungsrätlicher Beschwerde.
Fazit
⇒ Die aktuelle Baubewilligung ist 2 Jahre gültig, die Schiessbewilligung schon 70 Jahre ohne Überprüfung.
⇒ Die Begründung der Ablehnung «fehlende beachtenswerte Gründe» ist falsch. Die IG hat in der Triplik eine ausführliche Begründung vorgelegt.
⇒ Akribisch werden in der Baubewilligung «Sicherheitsvorschriften» aufgestellt wie: Lüftungsöffnungen dürfen höchsten 10 cm über dem Boden liegen und mit Drahtgitter von 2 mm Maschenweite gesichert sein. Ob die Neutralität oder die Sicherheit der Schwyzer Bevölkerung gefährdet ist, interessiert jedoch nicht.
Die Interessengemeinschaft Frye Schwyzer
Krieg ist kein Schicksal. Krieg ist eine Entscheidung. Es ist Zeit, eine andere zu treffen.
E-Mail Regierungsrat Xaver Schuler an IG Frye Schwyzer
Frage IG: Übergeordnetes Gesetz muss von Behörden beachtet werden. Vor dem Ausbau der Tätigkeiten von Rheinmetall im Ochsenboden muss von den zuständigen Behörden überprüft und begründet werden, ob diese den übergeordneten Gesetzen entsprechen, insbesondere der Schweizer Neutralität und dem Kriegsmaterialgesetz. Besonders erwähnenswert ist der Export von Know-How an 20 ausländische Standorte.
Antwort RR: Die Wahrung der Neutralität und deren Interpretation obliegt dem Bund. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bestätigen würden, dass Rheinmetall irgend in einer Form gegen Eidgenössisches Recht verstossen würden. Die Gemeinde sowie der Kanton befassen sich in dieser Frage mit rein baurechtlichen Fragen und sie werden auch nur nach diesen Kriterien etwaige Entscheide fällen.
Anmerkung IG: Wenn es wirklich einmal «tätscht» im Ochsenboden, trägt jeder, der Rheinmetall walten lässt oder unterstützt, eine Mitschuld daran. Insbesondere jene, die den Amtseid abgelegt haben: «Ich schwöre, die Verfassung und Gesetze des Kantons getreu zu handhaben, die Freiheiten und Rechte des Volkes zu achten, die Ehre und den Nutzen des Landes zu fördern und dessen Schaden abzuwenden und überhaupt die Pflichten meines Amtes getreu und gewissenhaft zu erfüllen.»
Frage IG: Die zuständige Behörde soll überprüfen und begründen, ob die Sicherheit der Schwyzer und Schweizer Bevölkerung gefährdet wird, zum Beispiel durch Angriffe oder Terrorakte durch Kriegsparteien, die mit Rheinmetall-Waffen angegriffen werden. (schliesslich nimmt Spionage enorm zu)
Antwort RR: Selbstverständlich nimmt der Kanton Schwyz seinen Auftrag wahr, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine ständige Absprache zwischen der Polizei, Kantonaler Nachrichtendienst KND auf der einen Seite und auf der anderen Seite zwischen Bundespolizei, Nachrichtendienst des Bundes NDB, Militärischer Nachrichtendienst und anderen Diensten findet statt. Ob organsierte Kriminalität, Industriespionage, Spionage feindlicher Staaten, Terrorismus etc. werden bekämpft. Und dies nicht erst seit den aktuellen Kriegen, sondern schon zu Zeiten der beiden Weltkriege.
Anmerkung IG: Auch hier erfolgt leider keine spezifische Beurteilung der Bedrohung der Bevölkerung. Die Absprache mit den Bundesbehörden erachten wir als sinnvoll. Wir fragen uns allerdings (nicht nur zu diesem Thema), ob der Kanton wirklich die Interessen der Schwyzer Bevölkerung beim Bund vertritt oder mehrheitlich Weisungen beim Bund abholt.
Frage IG: Seriöse Überprüfung, ob die 70 Jahre alte Betriebsbewilligung noch volle Gültigkeit hat mit entsprechender Begründung. Diese Bewilligung wurde ausdrücklich für die damalige Schweizer Firma Oerlikon Bührle ausgestellt und nicht für die deutsche Firma Rheinmetall.
Antwort RR: Rheinmetall ist der ordentliche Rechtsnachfolger der Oerlikon Bührle und somit Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten die damit verbunden sind. Die Art und Weise wie Waffensysteme von Rheinmetall in Studen getestet werden, entsprechen den Testbedingungen die durch die Betriebsbewilligung aus den 50er Jahre stammen.
Das bedeutet: Waffensystem=Abschuss und Ziel, also ob nun konventionelle Laufwaffen, Laserkanonen, Minidrohnen etc, gilt immer Abschuss und Ziel. Das Prinzip Abschuss und Ziel sind entscheidend.
Anmerkung IG: Dieses Prinzip ist eine fantasievolle Auslegung der Betriebsbewilligung. Wir haben dieses Prinzip nirgends in den RR-Beschlüssen gefunden. Wird eine ähnliche Auslegung auch akzeptiert, wenn Bürger Gesetze und Beschlüsse genauso fantasievoll interpretieren?
Frye Schwyzer:
- Für die Sicherheit der Schwyzer und Schweizer
- Für bewaffnete aber konsequente Neutralität
- Gegen Krieg und Kriegstreiberei
Beilage:
Auszug aus dem Gesamtentscheid: Begründung der Ablehnung