Kanton Schwyz muss Machbarkeitsanalyse zu Microsoft 365 offengelegen
Erfolg für Transparenz. Öffentlichkeitsbeauftragte gibt Josef Ender recht: Machbarkeitsanalyse zu Microsoft 365 muss von Kanton Schwyz offengelegt werden.
Medienmitteilung
4. Oktober 2026
Die Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Eveline Jost, hat am 28. September 2026 ihre Empfehlung zugestellt. Das Ergebnis ist ein klarer Erfolg für Transparenz und Bürgernähe: Die Öffentlichkeitsbeauftragte empfiehlt dem Regierungsrat, die Machbarkeitsanalyse zum Einsatz von Microsoft 365 grundsätzlich offenzulegen. Geheimhaltung einzelner Passagen ist nur mit substanziierter, einzeln begründeter Abdeckung zulässig. Der pauschale Verweis auf Sicherheitsinteressen oder Geschäftsgeheimnisse — wie vom Regierungsrat vorgebracht — genüge nicht.
Hintergrund
Am 2. April 2026 informierte der Schwyzer Regierungsrat über seinen Entscheid, die kantonale Verwaltung auf Microsoft 365 umzustellen — mit Kosten von über zwei Millionen Franken pro Jahr, die an einen US-Konzern fliessen. Josef Ender kritisierte diesen Entscheid als Souveränitätsverlust und ersuchte daraufhin um Zugang zu den Entscheidungsgrundlagen: Machbarkeitsanalyse, Risikoanalyse und Regierungsratsbeschluss.
Der Regierungsrat schwärzte den Regierungsratsbeschluss zu grossen Teilen und verweigerte den Zugang zu den restlichen Dokumenten. Nach dem Schlichtungsverfahren vom 24. August 2026 — das keine Einigung brachte, weil der Regierungsrat keinen Millimeter nachgab — hat die Öffentlichkeitsbeauftragte nun ihre schriftliche Empfehlung abgegeben. Und sie gibt Josef Ender mindestens teilweise Recht: die Steuerzahler sollen nicht nur zahlen sondern auch über solch folgenschwere Entscheide transparent informiert werden, vor allem wenn dies ein Kontrollverlust über Daten der Schwyzer Bevölkerung bedeutet.
Frye Schwyzer wollen: Offenheit und Transparenz, Unabhängigkeit, Stärkung der lokalen Wirtschaft.
Der Regierungsrat will: Informationen geheim halten, Abhängigkeit, Steuergelder für US-Konzerne.
Was die Öffentlichkeitsbeauftragte feststellt
Die Machbarkeitsanalyse ist ein juristisches Gutachten zur Rechtmässigkeit des Microsoft-365-Einsatzes und eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Regierungsratsbeschluss. Sie ist kein internes Arbeitshilfsmittel — sondern ein amtliches Dokument mit Zugangsanspruch.
Die Öffentlichkeitsbeauftragte kritisierte die Begründung des Regierungsrats: Berufsgeheimnis der Anwaltskanzlei, als nicht nachvollziehbar. Es sei unklar, inwiefern die Inhalte der Machbarkeitsanalyse ein Geschäftsgeheimnis der beauftragten Anwaltskanzlei darstelle. Dies sei auch nicht begründet worden. Wer ein Rechtsgutachten für ein öffentliches Organ erstellt und abliefert, übergibt es in die Hoheit des öffentlichen Organs. Damit ist es ein amtliches Dokument und dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt.
Beim Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept (ISDS) hält die Beauftragte fest, dass dieses derzeit noch nicht fertiggestellt sei. Der Regierungsrat soll angeben, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist. Danach muss er allfällige Geheimhaltungsgründe ebenfalls konkret darlegen.
Regierungsrat muss nun Farbe bekennen
Der Regierungsrat kann nun den Empfehlungen folgen oder eine anfechtbare Verfügung erlassen. Verweigert er die Offenlegung weiterhin, muss er dies einzeln und substanziiert begründen. Pauschale Schwärzungen reichen nicht.
Josef Ender behält sich vor, die Verfügung vor dem Verwaltungsgericht anzufechten.
«Transparenz ist keine Gefälligkeit des Regierungsrats. Sie ist Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung im Umgang mit Steuergeldern und Bürgerdaten.»
Josef Ender, Frye Schwyzer
Josef Ender und Frye Schwyzer fordern
- Sofortige Offenlegung der Machbarkeitsanalyse gemäss Empfehlung der Öffentlichkeitsbeauftragten
- Mitteilung wann das ISDS-Konzept fertiggestellt wird und nachfolgende Offenlegung
- Sistierung des Microsoft-365-Entscheids bis zur vollständigen Transparenz
- Souveräne IT im Kanton Schwyz: Schwyzer Daten gehören unter Schweizer Recht auf Schweizer Boden — nicht in die Cloud eines US-Konzerns
