Schwyz kann Vorbild sein!

Zwei Leserbriefe sind meine Antworten auf den kürzlichen Entscheid des Schwyzer Regierungsrates. Teile der Daten der Schwyzer Bevölkerung sollen in die Cloud eines US-Konzerns ausgelagert werden.

1. Leserbrief und Video: Teure digitale Abhängigkeit

Gerade in Notsituationen muss ein Kanton unabhängig agieren können. Statt irgendwo im fernen Ausland soll der Kanton die Daten innerhalb der Kantonsgrenzen speichern. Die aktuell gewählte Lösung ist teuer, schafft gefährliche Abhängigkeit und schwächt unsere Souveränität.

2. Leserbrief und Video: Schwyz kann Vorbild sein!

Die Nachbargemeinde Altdorf sowie umliegende Länder beweisen schon jetzt: Unabhängige, digitale Systeme, welche auf eigenen Servern im eigenen Gebäude betrieben werden sind nicht nur günstiger, sie stärken die lokale Wirtschaft und unsere Steuerfanken bleiben im Kanton.
Es braucht kein Winkelried, um den Kanton Schwyz in die digitale Unabhängigkeit zu steuern.

Ernährungssicherheit

Die Schweiz steht an zweitletzter Stelle beim ackerfähigen Land pro Einwohner. Trotzdem verschwindet immer mehr landwirtschaftliche Fläche, wird überbaut, verwaldet oder muss Renaturierungsprojekten weichen.

Der Schutz des landwirtschaftlichen Landes (Kulturland) schneidet praktisch am Schlechtesten ab, immer mehr Kulturland wird geopfert. Kulturland soll besser geschützt werden, um unsere Ernährungssicherheit zu verbessern.

Ich unterstütze Hermann Fischlin, der mit seinem Komitee "Schwyzer Land in Bauernhand" besseren Schutz des Kulturlands fordert.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zur Gründungsveranstaltung des Komitees am kommenden Samstag 2. Mai 19:00 bei Hermann Fischlin, Moosberg, Illgau. Bitte anmelden unter schwyz@kulturland-schutz.ch

E-ID Bundesgerichtsentscheid

Am letzten Dienstag wies das Bundesgericht fünf Beschwerden gegen den sehr knappen Abstimmungsentscheid zur E-ID ab.

Da ich mich mit der gemeinsamen Kampagne mit dem Politbeobachter und Aktionsbündnis Urkantone mit sehr viel Herzblut gegen dieses Gesetz eingesetzt habe, war ich beim Entscheid in Lausanne dabei.

Obwohl zwei Bundesrichter klar festhielten, dass die 32'000 Fr. Spende der Swisscom unzulässig war, wurden die Beschwerden wegen Nichteinhalten der Beschwerdefrist von nur drei Tagen!! abgewiesen.

Drei Tage Beschwerdefrist bei einer nationalen Abstimmung — das ist für die meisten Stimmbürger schlicht nicht handhabbar.

Wahlen 2027

Unsere Vorbereitungen für die Wahlen 2027 laufen bereits. Mit fleissigem Liken und Weiterleiten meiner Beiträge auf den asozialen Medien kannst Du mir jetzt schon helfen, mehr Reichweite zu erlangen. Links dazu ganz unten. Danke!

Trotz vielem Unerfreulichen arbeite ich weiter an konkreten Lösungen für Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung und freue mich immer über aktive Menschen, die sich ebenfalls einsetzen.

Herzliche Grüsse

Josef Ender

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